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Pflichten und Rechte eines Auszubildenden


•    Ärztliche Untersuchungen
Ist der Auszubildenden noch nicht volljährig, muss vor Beginn der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres eine Untersuchung zur Berufstauglichkeit durchgeführt werden. Dies dient zur Sicherstellung, dass durch die Ausbildung keine gesundheitlichen Schäden entstanden oder zu befürchten sind.

•    Behandlung der Ausbildungsmittel
Die zur Ausbildung zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel, sowie sonstige Einrichtungen der Ausbildungsstätte sind pfleglich zu behandeln. Darunter fallen z.B. Maschinen, Werkzeuge etc.

•    Benachrichtigungs- /Mitteilungspflicht
Bei Fernbleiben der Arbeit oder des Berufsschulunterrichtes muss der Ausbilder unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Krankheit oder Unfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses erhält man, wenn man sich von einem Arzt untersuchen lässt, der einem die Krankheit bzw. den Unfall bestätigt.

•    Berichtsheftführung
Der Auszubildende ist verpflichtet sein Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und es dem Ausbilder regelmäßig vorzulegen. Bei einem Berichtsheft handelt es sich um ein Dokument in dem der Auszubildende Buch darüber führt, was er im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hat. Fehlt dieser Ausbildungsnachweis, droht die Nichtzulassung zur Prüfung.

•    Einhaltung der Ordnung
Die Ordnungsvorschriften der Ausbildungsstätte sind einzuhalten.

•    Erholungspflicht
Während des Urlaubs darf keiner dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Die Erwerbstätigkeit widerspricht dem Urlaubszweck, wenn sie annähernd in demselben zeitlichen Umfang wie die eigentliche Arbeit wahrgenommen wird und den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet.

•    Geheimhaltungspflicht
Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist Stillschweigen zu bewahren.

•    Sorgfältige Ausführung von Arbeitsaufgaben
Die Arbeitsaufgaben die im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, müssen sorgfältig verrichtet werden.

•    Teilnahme an außerbetrieblicher Ausbildung
Im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, müssen besucht werden.

•    Teilnahme am Berufsschulunterricht
In der Berufsschule besteht Anwesenheitspflicht.

•    Teilnahme an Prüfungen
An den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen muss teilgenommen werden.

•    Weisungsgebundenheit
Weisungen weisungsberechtigter Personen müssen befolgt werden.
In der Praxisphase ist dies der Ausbilder, in der Theoriephase sind es Lehrer.

•    Meldung von Nebenerwerbstätigkeiten
Jegliche Nebenerwerbstätigkeiten müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden.

•    Zusendung der monatlichen Anwesenheitsliste
Der Auszubildende ist verpflichtet seine vom bsw zur Verfügung gestellte Anwesenheitsliste, dem bsw monatlich ausgefüllt zukommen zu lassen.

•    Alkohol und Drogen sind am Arbeitsort und in der Berufsschule verboten!!!

Probezeit:
Im Ausbildungsvertrag festgelegt und dauert bis zu 4 Monate. Auszubildender kann feststellen ob er richtige Berufswahl getroffen hat bzw. Ausbilder kann Eignung des Auszubildenden feststellen.
Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten während dieses Zeitraumes ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. ABER: Betrieb beendet Ausbildung nur bei Vorliegen besonderer Gründe.
Vor der Probezeit wird der Auszubildende vom Ausbildenden in einem Probezeitgespräch über die genaueren Konditionen der Probezeit informiert.
Arbeitszeit: Zur Arbeitszeit zählen NICHT Pausen und Weg zur Arbeitsstätte.

Ab 18 Jahren:
•    Bis zu 10 Stunden pro Tag
•    Bis zu 60 Stunden pro Woche
•    Pause nach 6 Stunden

Urlaub:
Auszubildende ab 18. Jahren haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Arbeitstagen (24 Werktage) sicher. Wichtig:
•    Urlaub muss im laufenden Jahr genommen werden.
•    Urlaub darf nicht in Berufsschulzeit fallen.
•    Urlaub muss rechtzeitig beantragt werden und von Ausbilder genehmigt werden.
•    Übertragung des Urlaubs ins nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.

Wichtig: Ein Auszubildender ist noch keine professionelle Fachkraft, sondern wird erst zu dieser ausgebildet. Dementsprechend werden auch die anfangs zugeteilten Aufgaben erst einmal einfach sein. Mit zunehmender Erfahrung, wächst auch der Anspruch der gestellten Aufgaben.